Abstract
Das Handbuch Sprache im Recht, herausgegeben von Ekkehard Felder und Friedemann Vogel, widmet sich in 27 Einzelbeiträgen der sprachlichen Konstitution des Rechts und des Rechtswesens. Es geht also um die Tatsache, dass das Recht und die durch das Recht geschaffene gesellschaftliche Ordnung der Vermittlung durch die Sprache bedürfen und in der Sprache überhaupt erst Gestalt annehmen: „Recht wird durch Sprache geschaffen, durch Sprache sichtbar und hörbar gemacht, angewendet, fortentwickelt, aufgehoben. Es gibt kein sprachloses, schweigendes Recht; wo Sprache endet, ist kein Recht mehr“ (DEPENHEUER 2014:138). Das Handbuch Sprache im Recht vereinigt Beiträge aus der Wissenschaft und der Praxis zu verschiedenen Aspekten dieser sprachlichen Bedingtheit des Rechts (vgl. FELDER 2008).
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