Abstract
Bei Rechtsübersetzungen bereiten Fachtermini oft beachtliche Schwierigkeiten. Es gilt, den genauen Sinn eines fachsprachlichen Ausdrucks innerhalb eines konkreten rechtlichen Kontextes zu erfassen und anschließend im Zieltext unter Berücksichtigung eines anderen Rechtssystems möglichst äquivalent wiederzugeben.
In diesem Beitrag zeigt die Autorin am Beispiel verschiedener Fachausdrücke aus ihrer Übersetzung von Max Webers «Zur Geschichte der Handelsgesellschaften im Mittelalter» (Sulla storia delle società commerciali nel Medioevo, Rom, 2016), dass nicht nur eine rechtsvergleichende Analyse der involvierten Rechtssysteme erforderlich ist, um die Semantik der Termini zu erfassen, sondern auch ihre rechtsgeschichtliche und sozio-kulturelle Einbettung fortwährend neu beurteilt werden müssen.
Mit einer ausführlichen Besprechung des Terminus Genosse, den Weber für verschiedene Tatbestände in jeweils unterschiedlichen historischen Momenten benutzt, wird belegt, dass beim Transfer in die Zielsprache auf Italienisch il compagno, trotz einer weiten begrifflichen Übereinstimmung, nur selten als adäquate Entsprechung betrachtet werden kann und je nach Kontext verschiedene Ausdrücke benutzt werden müssen. Die anschließende Analyse weiterer Fachwörter wie Gemeinschaft, Rechtssatz, Firma, Vergesellschaftung und der Vorsilbe Sonder- bestätigt, dass Fachtermini innerhalb eines Textes nicht immer mit demselben zielsprachlichen Ausdruck übersetzt werden können.
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