Abstract
Das mit Unterstützung der Deutsch-Französischen Hochschule geförderte Lehrbuch ist ein Versuch eines „Brückenbaus“ zwischen deutscher und französischer Staatsrechtslehre. In der deutschen wie französischen Verfassungslehre ist die Kenntnis der „benachbarten“ Rechtsordnung von eher randständiger Bedeutung, wenn man von einigen komparatistischen Handbüchern (wie etwa dem Ius Publicum Europaeum, herausgegeben von BOGDANDY / CRUZ VILLALÓN / HUBER) und einigen spezialvergleichenden Studien absieht. Umso verdienstvoller ist das Bemühen der Herausgeber, die Grundstrukturen beider Verfassungsordnungen in einem „integrierten Rechtsvergleich“ gegenüberzustellen und von der herkömmlichen Gliederung nach „Landesberichten“ abzusehen. Dies erfordert ein hohes Maß an Kenntnis beider Rechtsordnungen, die sich – wie das Autorenverzeichnis ausweist – besonders durch Studium bzw. Promotion auch in der jeweils fremden Rechtsordnung am besten gewinnen lässt. Das Werk gliedert sich in neun Abschnitte, die die wesentlichen Elemente und Strukturen der beiden Verfassungen untersuchen. Im Folgenden können nur einige Grundlinien und besondere Aspekte hervorgehoben werden.
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