Abstract
Die interdisziplinäre Untersuchung des Medien- und Rechtslinguisten Vogel und der Juristen Pötters und Christensen unternimmt den Versuch, den Nutzen der Sprachwissenschaft für die Rechtswissenschaft und die Rechtsanwendung am Beispiel eines der wichtigsten Begriffe des Arbeitsrechts zu belegen, nämlich dem des Arbeitnehmers. Das Thema der Zusammenarbeit ist dabei „die sprachliche Reichweite der Gesetzesbindung bei der Begriffsbildung im Arbeitsrecht“. Ihre Arbeitshypothese lautet: „Gesetzesbindung liegt nicht darin, dass sich gerichtliche Urteile aus dem Text ableiten lassen (das Gesetz ist kein Behälter), sondern darin, dass sie ihm zugerechnet werden. Lesarten des Gesetzes können dann nicht nur an der grammatischen Auslegung, sondern an allen sprachbezogenen Auslegungselementen scheitern. Eine umfassende sprachliche Analyse kann die pluralistischen Wertungen der Sprecher in die Diskussion einführen, sichtbar und verhandelbar machen.“ Zur Verifizierung dieser Hypothese bedienen sich die Autoren der Mittel der computergestützten Korpuslinguistik.
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