Abstract
Gesetzessprache folgt besonderen Regeln. Sie muss insbesondere normativ sein, d.h. in der Regel verbindliches Handeln vorschreiben. Eine Vorschrift sollte nicht wiederholt werden. Soweit möglich soll Gesetzessprache auch verständlich, vielleicht sogar prägnant sein. Ambivalenz ist zu vermeiden. Gesetzessprache muss jedes Wort mit Bedacht wählen. Zu vermeiden ist insbesondere ein uneinheitlicher Wortgebrauch, d.h. Gesetzessprache muss stringent sein.
Ein Vortrag von Prof. Dr. iur. Felix Uhlmann (Universität Zürich) vom 23. Juni 2017, Universität zu Köln. Veranstaltung des ERL-Vereins (Verein zur Förderung der Europäischen Rechtslinguistik an der Universität zu Köln e. V.) und des Lehrstuhls Öffentliches Recht, Völker- und Europarecht der Universität zu Köln.
Der Vortrag ist als Videoaufzeichnung im MP4 Format verfügbar.
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