Beitrag einreichen

Beitragseinreichung

Wissenschaftlich Publizierende sind dazu eingeladen, einen Beitrag für diese Zeitschrift einzureichen.

Die Einreichung erfolgt über Mail an:

rechtundliteratur@uni-koeln.de 

Alle Einreichungen werden von einem Redaktionsmitglied daraufhin geprüft, ob sie den Zielen und dem Umfang dieser Zeitschrift entsprechen. Wird das Manuskript zur Veröffentlichung angenommen, so erhält die einreichende Person die Korrekturfahnen auf elektronischem Wege, die  durchgesehen und zurückgesandt werden müssen, bevor eine Veröffentlichung erfolgen kann. Mit Zusendung der korrigierten Fahnen wird automatisch die Freigabe zur Veröffentlichung erklärt. Bei kurzfristig eingesendeten Beiträgen die zeitnah im Heft erscheinen sollen, bitten wir darum, in der Druckfahne von inhaltlichen Änderungen Abstand zu nehmen und die Korrekturen auf das Notwendigste (Druckfehler) zu beschränken. 

Rechtseinräumung:

Die verfassende Person räumt der RLit-Redaktion mit Übersendung des Manuskripts das Recht ein, den Beitrag in der RLit zu veröffentlichen. Ebenso wird für die Dauer des gesetzlichen Urheberrechts das räumlich und zeitlich beschränkte Recht zur Vervielfältigung und Verbreitung in körperlicher Form, das Recht zur öffentlichen Wiedergabe und Zugänglichmachung, das Recht zur Aufnahme in Datenbanken, das Recht zur Speicherung auf elektronischen Datenträgern und das Recht zu deren Verbreitung und Vervielfältigung sowie das Recht zur sonstigen Verwertung in elektronischer Form eingeräumt. Hierzu zählen auch heute noch nicht bekannte Nutzungsformen. Die verfassenden Person  versichert, dass sie über die urheberrechtlichen Nutzungsrechte des Beitrages inklusive aller in ihm enthaltenen Tabellen, Abbildungen, Grafiken und Zeitschriften verfügt. Es steht der verfassenden Person frei, den Beitrag erneut zu veröffentlichen. 

Ein Honoraranspruch entsteht nicht.

Für den Inhalt eines Beitrags trägt allein die/der Autor:in die Verantwortung, die Meinung der Herausgebenden/Redaktion wird durch den Abdruck eines Beitrags nicht wiedergegeben.

Author Guidelines

Im Folgenden finden Sie die redaktionellen Richtlinien zur Abfassung von Manuskripten – wir bitten um Beachtung.

I. Formatierung, Gliederung und Fußnoten

Bitte senden Sie den Text ausschließlich als unformatierte Word-Datei im Anhang an eine E-Mail. Bitte verwenden Sie keine automatische Überschriftenformatierung, -nummerierung etc. Gliederungsebenen sind I., 1., a), aa). Halten Sie die Anzahl der Gliederungsebenen bitte möglichst gering.

Jedem Aufsatz ist ein Abstract (in deutscher und englischer Sprache) voranzustellen. Hervorhebungen im Text sollen – soweit überhaupt tatsächlich erforderlich – nur sehr sparsam verwendet werden und kursiv erfolgen. Personennamen (wie etwa Autor:innen oder Herausgebende) und Gerichtsbezeichnungen im Fließtext und in den Fußnoten werden dagegen immer kursiv gesetzt.

Fußnoten sollen sich bei Bezug auf die gesamte Aussage beziehen. Die Fußnoten sind nach den Satzzeichen (Punkt, Komma etc.) zu setzen. Beziehen sich Fußnoten auf einen Beitrag in einer vorangegangenen Fußnote, so kann a.a.O. verwendet werden oder – sofern die Fußnoten nicht direkt aufeinanderfolgen – ein Verweis auf die jeweilige Fußnote erfolgen (z.B.: vgl. Schramm (Fn. 3), S. 8). Zeitschriftenbeiträge sind allerdings immer wieder vollständig und ohne Verweis auf eine andere Fußnote zu zitieren. Eine Fußnote endet immer mit einem Punkt.

In einer ersten Sternchenfußnote hinter dem Vor- und Nachnamen der verfassenden Person (nicht 1, sondern *) ist die Berufsbezeichnung oder Berufsfeld der verfassenden Person und der Arbeitsort anzugeben.

II. Abkürzungen

Es können die gängigen Abkürzungen verwendet werden. Grundsätzlich ist nach jeder Abkürzung ein Punkt zu setzen (z.B., d.h., etc.). Etwas anderes gilt nur für Gesetzestexte (StGB, StPO) oder Gerichtsabkürzungen (OLG, BGH) und amtlichen Sammlungen (BGHSt). In Zweifelsfällen entscheidet die Schriftleitung.

Gesetze werden mit folgenden Abkürzungen zitiert: Abs., S., Nr., Alt., Hs., Var., lit.
Beispiel: § 11 Abs. 1 Nr. 2 lit. c StGB.; § 264 a Abs. 3 S. 2
Randnummern werden mit der Abkürzung Rn., Fußnoten mit der Abkürzung Fn., Vorbemerkungen mit Vorb. zitiert. Bundestags- und Bundesratsdrucksachen werden wie folgt zitiert: BT-Drs.; BR-Drs.

III. Zitierweise

Autor:innennamen und Gerichte sind kursiv zu setzen (Ausnahmen: Amtliche Sammlung und Herausgeber). Gerichte sind abzukürzen.

Gerichtsentscheidungen sind wie folgt zu zitieren:

Amtliche Sammlung: BGHSt 22, 297 (300)
Zeitschriften: BGH, NJW 2012, 83 (84); OLG Frankfurt a.M., StV 2014, 13 (15). Unveröffentlichte Entscheidungen: BGH, Urt. v. 12.8.2012 – 3 StR 27/11 Rn. 5.

Aufsätze in Zeitschriften und Festschriften sind wie folgt zu zitieren:

Namensnennung des Verfassers ohne Aufsatztitel mit Zeitschriftentitel (Abkürzung) oder Jubilar der Festschrift, Jahr und Seitenzahl.
Duttge, NStZ 2015, 13 (24); Heinrich, StV 2011, 26 (30); Hörnle, KriPoZ 2016, 4 (6).
Bottke, in: FS Rudolphi, 2004, S. 15 (19).

Kommentare, Handbücher, Lehrbücher und Monografien sind wie folgt zu zitieren:

Kommentare, Handbücher, Lehrbücher und Monografien das erste Mal mit vollständigen bibliographischen Angaben mit Ausnahme des Erscheinungsortes. Beim nächsten Zitat reichen Name, Paragraf und Randnummer.

Fischer, StGB, 63. Aufl. (2016), § 263 Rn. 4. Danach: Fischer, § 264 Rn. 12.
Gless, in: LR-StPO, 26. Aufl. (2012), § 136 Rn. 5. Danach: Gless, in: LR-StPO, § 136 Rn. 10.
Andere Kommentare: SK-StGB, MüKo-StGB, NK-StGB, SSW-StGB.
Wessels/Beulke/Satzger, Strafrecht AT, 45. Auf. (2015), Rn. 100. Danach: Wessels/Beulke/Satzger, Rn. 15.

Seier, in: Achenbach/Ransiek/Rönnau, Handbuch Wirtschaftsstrafrecht, 4. Aufl. (2015), 5. Teil, 2. Kap. Rn. 4. Danach: Seier, in: Achenbach/Ransiek/Rönnau, Rn. 15.
Kochheim, Cybercrime und Strafrecht in der Informations- und Kommunikationstechnik, 2015, S. 28. Danach: Kochheim, S. 178.

Werden mehrere Monografien oder Lehrbücher einer Person zitiert, so ist zusätzlich die Angabe der Fußnote erforderlich, an der die Erstzitierung erfolgte, z.B. Kochheim (Rn. 2), S. 8.

Onlinequellen:

Internetquellen sind in der Fn. mit:
online abrufbar unter: [Link] (zuletzt abgerufen am [Datum]) anzugeben.

Checkliste für die Beitragseinreichung 

Alle Einreichungen müssen die folgenden Kriterien erfüllen.

  • Diese Einreichung erfüllt die Anforderungen, die in den Author Guidelines gelistet sind.
  • Diese Einreichung wurde weder zuvor veröffentlicht, noch liegt sie einer anderen Zeitschrift zur Prüfung vor.
  • Alle Literaturangaben wurden auf ihre Richtigkeit und Vollständigkeit überprüft.
  • Alle Diagramme und Abbildungen sind nummeriert und beschriftet.
  • Die Erlaubnis zur Veröffentlichung aller Fotos, Datensätze und sonstiger Materialien, die mit diesem Beitrag eingereicht wurden, wurde eingeholt.

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