Über die Zeitschrift

Über die Zeitschrift

Das Jahrbuch für Geschichte Lateinamerikas / Anuario de Historia de América Latina ist ein Forum der Historiographie zu Lateinamerika. Es wurde 1964 als Jahrbuch für Geschichte von Staat, Wirtschaft und Gesellschaft Lateinamerikas gegründet und ist bis heute die einzige in Deutschland herausgegebene Zeitschrift, die sich ausschließlich der Geschichte Lateinamerikas widmet. Das Jahrbuch für Geschichte Lateinamerikas / Anuario de Historia de América Latina publiziert unveröffentlichte und forschungsorientierte Beiträge zu allen Epochen und Themen sowie allen methodischen Ansätzen auf Spanisch, Portugiesisch, Englisch und Deutsch. Das Jahrbuch sieht sich einer Nationen und Kontinente übergreifenden Diskussion verpflichtet und möchte den Dialog fördern.

Alle im Jahrbuch für Geschichte Lateinamerikas / Anuario de Historia de América Latina veröffentlichten Beiträge werden im Peer-Review-Verfahren von anerkannten WissenschaftlerInnen aus dem In- und Ausland begutachtet.

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Peer-Review-Verfahren

Alle eingereichten Beiträge werden im Peer-Review-Verfahren in Form von Doppelblindgutachten evaluiert. Auf diese Weise bleiben sowohl die AutorInnen als auch die GutachterInnen anonym.

Die Schriftleitung der Zeitschrift behält sich das Recht vor, Beiträge von der Begutachtung auszuschließen, wenn diese thematisch nicht zum Jahrbuch passen, keinen relevanten Beitrag zur Geschichtswissenschaft leisten oder nicht den im Leitfaden enthaltenen Vorgaben entsprechen.

Aufgaben und ethische Grundsätze

Herausgeberteam

Die Redaktion ist dafür zuständig, die Qualität und das Ansehen der Zeitschrift zu erhalten und die Beachtung der geltenden Bestimmungen zu gewährleisten. Sie sorgt für den reibungslosen Ablauf des Begutachtungs- und Veröffentlichungsprozesses.

In der Begutachtungsphase behandelt das Redaktionsteam alle Beiträge nach den Grundsätzen der Unparteilichkeit und Vertraulichkeit.

Wissenschaftlicher Beirat

Der Wissenschaftliche Beirat setzt sich aus renommierten WissenschaftlerInnen nationaler und internationaler Einrichtungen zusammen. Er dient der Redaktion als beratendes Organ und hat die Aufgabe, Empfehlungen für die Veröffentlichung von Artikeln und Dossiers auszusprechen, sowie selbst Gutachten zu eingereichten Beiträgen anzufertigen.

Bei der Wahrnehmung dieser Aufgaben unterliegen die Mitglieder des Beirates den Grundsätzen der Unparteilichkeit und Vertraulichkeit.

Begutachtung der Beiträge

Pflichten der AutorInnen

1. Es dürfen nur unveröffentlichte genuine Forschungsbeiträge eingereicht werden.

2. Der Beitrag darf nicht zur gleichen Zeit bei anderen Zeitschriften zur Veröffentlichung eingereicht werden.

3. Die AutorInnen sind verpflichtet zu bestätigen, dass ihre Ausführungen, Schlussfolgerungen und Forschungsergebnisse das Produkt eigenständiger Arbeit sind. Ferner muss kenntlich gemacht werden, welche veröffentlichten sowie unveröffentlichten Arbeiten anderer AutorInnen verwendet wurden bzw. auf welche Arbeiten der Beitrag zurückgreift und Bezug nimmt.

4. Sämtliche verwendeten Quellen müssen vollständig angegeben werden. Die Vorgaben zur Form lassen sich in den Zitierhinweisen zur Einreichung von Beiträgen nachlesen: (https://journals.sub.uni-hamburg.de/hup1/index.php/jbla/information/authors).

5. In den Text eingefügte Abbildungen (Bilder, Graphiken, Karten, Fotos etc.) müssen mit dem Namen des Urhebers sowie einer Herkunftsangabe versehen sein. Das ggf. notwendige Einholen von Vervielfältigungsrechten ist Aufgabe der AutorInnen.

6. Die Beiträge sind unter Berücksichtigung des Leitfadens für AutorInnen im vorgegebenen Format einzureichen
(https://journals.sub.uni-hamburg.de/hup1/index.php/jbla/information/authors).

7. Falls die GutachterInnen die Überarbeitung eines Beitrages empfehlen, sollten innerhalb von 60 Tagen eine korrigierte Version sowie, in einer separaten Datei, Anmerkungen zu den vorgenommenen Änderungen eingereicht werden.

8. Sobald ein Beitrag zur Veröffentlichung angenommen worden ist, muss die Autorin / der Autor die Publikationsrechte an das Jahrbuch abtreten.

9. Eine erneute Publikation des Artikels ist nach Ablauf von zwei Jahren nach der Veröffentlichung im Jahrbuch möglich. In dem Fall ist anzugeben, dass die Originalfassung im Jahrbuch für Geschichte Lateinamerikas / Anuario de Historia de América Latina erschienen ist.

Pflichten des Herausgeberteams und des wissenschaftlichen Beirates

1. Im ersten Schritt werden alle eingereichten Beiträge vom Herausgeberteam des Jahrbuchs begutachtet. Dabei wird es von Mitgliedern des Wissenschaftlichen Beirates unterstützt. In dieser Begutachtungsphase wird geprüft, ob der Artikel thematisch zum Jahrbuch passt, ob dieser einen relevanten Beitrag zur Geschichtswissenschaft leistet und ob die im Leitfaden enthaltenen Vorgaben eingehalten wurden.

2. Alle Artikel, die vom Herausgeberteam und dem Wissenschaftlichen Beirat positiv beurteilt werden, durchlaufen anschließend das Peer-Review-Verfahren (Doppelblind-Verfahren).

3. Die Gutachten werden von zwei fachlich kompetenten WissenschaftlerInnen angefertigt. Dabei handelt es sich entweder um Mitglieder des Wissenschaftlichen Beirates oder um angesehene ExpertInnen nationaler und internationaler Einrichtungen. Bei größeren Abweichungen zwischen den beiden Gutachten wird ein drittes Gutachten angefordert.

4. Die Gutachten unterliegen den Grundsätzen der Unparteilichkeit und Vertraulichkeit.

5. Die Annahme bzw. die Ablehnung eines Beitrages liegt im Verantwortungsbereich des Herausgeberteams. Für die Entscheidung ist allein das Ergebnis der Gutachten ausschlaggebend.

6. Das Herausgeberteam teilt den AutorInnen das Begutachtungsergebnis innerhalb von einer Woche nach Erhalt der beiden Gutachten mit.

7. Wenn ein Artikel von einem Mitglied des Beirates eingereicht wird und infolgedessen ein Interessenskonflikt besteht, wird der Text von externen ExpertInnen begutachtet, die weder dem Herausgeberteam noch dem Wissenschaftlichen Beirat angehören, noch Mitglieder der Institutionen sind, denen die AutorInnen angehören.

8. Das Herausgeberteam und der Wissenschaftliche Beirat behalten sich das Recht vor, bereits veröffentlichte Arbeiten zurückzurufen, wenn sich eine Autorin / ein Autor einer schlechten wissenschaftlichen Praxis schuldig gemacht hat, z. B. durch das Weglassen von Literaturangaben bzw. die Wiedergabe fremden Gedankenguts ohne Angabe der entsprechenden Quelle.

Open Access

Die Inhalte der Zeitschrift stehen unter einer Open Access Lizenz frei zur Verfügung. Dies geschieht nach dem Grundsatz, dass der freie Zugang zu Wissen den globalen Wissensaustausch fördert.

Creative Commons Lizenzvertrag