Abstract
Viele neuere rechtslinguistische Arbeiten haben die Variation innerhalb und zwischen Varietäten verschiedener EU-Vertragssprachen im Hinblick auf die Frage untersucht, ob die Mehrsprachigkeit der EU zur Entwicklung sogenannter Eurolekte geführt hat, die von denjenigen der jeweiligen nationalen Rechtssprachvarietät abweichende Eigenschaften aufweisen. Jedoch wurde eine zentrale Eigenschaft vieler EU-Vertragssprachen nicht hinreichend berücksichtigt, nämlich die Nullsubjekteigenschaft. Für eine angemessene Erfassung des angenommenen Einflusses des Englischen als wichtigste Entwurfssprache muss das komplexe Zusammenspiel von Syntax und Pragmatik dieses grammatischen Bereichs in Kombination mit den spezifischen Anforderungen von Rechtssprache in den Rechtssprachvarietäten von Nullsubjekt-Vertragssprachen untersucht werden. Die vorliegende Untersuchung versteht sich als ein Beitrag zu diesem übergreifenden Ziel, indem sie eine quantitative und qualitative Analyse von zwei primären italienischen Rechtstexten, nämlich die italienische Fassung des Unionsvertrags (TEU) und der funktional entsprechenden Teile der italienischen Verfassung (CONST) vorlegt. Als zentrales Ergebnis lässt sich festhalten, dass die beiden untersuchten italienischen Rechtsdokumente trotz ihres zeitlichen Abstands den individuellen sprachlichen Eigenschaften und Verarbeitungs-präferenzen folgen; sprachübergreifende Behauptungen über die Struktur von Rechtstexten, die einen Ausschluss von Nullsubjekten beinhalten, werden widerlegt. Effekte des angenommenen Spracheneinflusses wirken sich im TEU in einer reduzierten Anzahl postverbaler Subjekte sowie einer Zunahme der Verwendung von overten Subjektpronomina der egli/esso-Serie aus.

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