Abstract
Erklärtes Ziel des Handwörterbuchs des Europäischen Privatrechts ist daher eine Bestandsaufnahme – eine „strukturierende Sichtung des Normbestands“ – im Hinblick auf eine mögliche spätere „Systematisierung von Teilgebieten … und schließlich des Europäischen Privatrechts in seiner Gesamtheit“ (Vorwort, S. VI). Daneben betonen die Herausgeber des Handwörterbuchs auch ihre Absicht, mit diesem „dem Leser gerade auf solchen Gebieten eine erste Orientierung zu verschaffen, die ihm nicht durch eigene Forschungen vertraut sind“. Dies ist den Herausgebern und den Autoren des Handwörterbuchs in beeindruckender Weise gelungen. Das Werk ist in der Tat ein hervorragender Kompass zur Orientierung auf dem Gebiet des Europäischen Privatrechts, der im Übrigen auch nicht nur dem (Rechts-)Forscher, sondern auch dem (Rechts-)Praktiker wertvolle Dienste leisten kann.
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