RECHTLICHE & ETHISCHE ASPEKTE

Open Access Statement
Ein guter Anhaltspunkt für das Open Access Statement ist die „Berliner Erklärung über offenen Zugang zu wissenschaftlichem Wissen“ (http://openaccess.mpg.de/Berliner-Erklaerung) . Demnach muss eine Open-Access-Veröffentlichung u.a. folgende Voraussetzung erfüllen: „Die Urheber und die Rechteinhaber solcher Veröffentlichungen gewähren allen Nutzern unwiderruflich das freie, weltweite Zugangsrecht zu diesen Veröffentlichungen und erlauben ihnen, diese Veröffentlichungen – in jedem beliebigen digitalen Medium und für jeden verantwortbaren Zweck – zu kopieren, zu nutzen, zu verbreiten, zu übertragen und öffentlich wiederzugeben sowie Bearbeitungen davon zu erstellen und zu verbreiten, sofern die Urheberschaft korrekt angegeben wird.“

Zugang
Wenn ein Online-Inhalt nicht für jedermann frei zugänglich ist, sollte die Zugangsmethode (z. B. Registrierung, Abonnement oder Pay-per-View-Gebühren) klar beschrieben werden. Wenn Offline-Versionen (z. B. in gedruckter Form) verfügbar sind, sollten diese zusammen mit den damit verbundenen Gebühren klar beschrieben werden. 

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Lizensierung 
Lizenzinformationen - auch für die Zweiterveröffentlichung in Repositorien - sollten auf der Website klar beschrieben werden. In allen angebotenen Formaten eines Beitrags müssen die Lizenz und die Urheber*innen benannt und der Lizenztext verlinkt werden.  Inhalte, die als Open Access gekennzeichnet sind, müssen eine offene Lizenz verwenden. Nach der „Berliner Erklärung über offenen Zugang zu wissenschaftlichem Wissen“ kann vor allem die Lizenzvariante "CC BY" (Namensnennung) empfohlen werden (https://creativecommons.org/licenses/by/4.0/). Damit wird u.a. erlaubt, dass ein Beitrag vervielfältigt, verbreitet und bearbeitet werden darf, auch kommerziell. 

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Veröffentlichungsethik 
Richtlinien zur Veröffentlichungsethik (z. B. COPEs Core Practice Guidance) sollten auf der Website der Zeitschrift einsehbar sein und auf Folgendes verweisen:

  • Die Richtlinien der Zeitschrift zu Autorenschaft und Beiträgen
  • Wie die Zeitschrift mit Beschwerden und Einsprüchen umgeht
  • Wie die Zeitschrift mit Vorwürfen von Fehlverhalten in der Forschung umgeht
  • Die Richtlinien der Zeitschrift zu Interessenkonflikten
  • Richtlinien der Zeitschrift zur gemeinsamen Nutzung von Daten und zur Reproduzierbarkeit
  • Richtlinien der Zeitschrift zur ethischen Aufsicht
  • Grundsätze der Zeitschrift zum geistigen Eigentum
  • Optionen der Zeitschrift für Diskussionen nach der Veröffentlichung
  • Richtlinien der Zeitschrift für Korrekturen und Rückzüge

Weder die Richtlinien der Zeitschrift noch Äußerungen ihrer Redakteur*innen sollten ein Fehlverhalten fördern oder wissentlich zulassen. Sollten Herausgeber*innen oder der Verleger*innen von einem Vorwurf wissenschaftlichen Fehlverhaltens im Zusammenhang mit einem eingereichten oder in ihrer Zeitschrift veröffentlichten Artikel erfahren, sollten sie bei der Behandlung der Vorwürfe die COPE-Leitlinien (oder gleichwertige) befolgen.

Urheberrecht
Die Copyright-Bestimmungen für veröffentlichte Inhalte sollten auf der Website und in den Inhalten deutlich angegeben werden. Diese sollten vom Copyright der Website getrennt und eindeutig sein. Der Urheberrechtsinhaber sollte im Volltext aller veröffentlichten Artikel (HTML und PDF) genannt werden. Wenn die Copyright-Bestimmungen in einem separaten Formular beschrieben werden, sollte dieses auf der Website leicht zu finden und für alle zugänglich sein.

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