Abstract
Die literatur- und kulturwissenschaftliche Beschäftigung mit Gerichtsszenen, maßgeblich im Forschungsfeld „Recht und Literatur" verortet, erfährt in jüngerer Zeit eine Verschiebung ins Globale, die das etablierte Motiv des Gerichtstheaters strukturell wie funktional erweitert. Am Beispiel von Milo Raus Das Kongo Tribunal (2017) untersucht der vorliegende Beitrag, wie sich diese Erweiterung vollzieht, indem performative und symbolische
Rechtspraktiken, wie etwa Rollenzuschreibung, Verfahrensarchitektur und Urteilssprechakt auf einen Konflikt appliziert werden, dem eine handlungsfähige, im Letzten taugliche rechtsstaatliche Instanz fehlt. Im Anschluss an performanz- und institutionentheoretische Modelle wird das Tribunal als hybride Institutionalisierung nachvollzogen, deren bindende, wenngleich nicht rechtswirksame Anerkennungsform an den Möglichkeitenpluralismus des Neuen Realismus anschließt. Dieser Befund wird jedoch dahingehend problematisiert, dass sich das solcherart entfaltete subversive Potential nicht losgelöst von seinen strukturellen Bedingungen bewerten lässt: In der Verfahrensgeberschaft eines europäischen Regisseurs sowie der Arbeitsteilung zwischen emotionalisierter Zeugenschaft des sog. Globalen Südens und nüchterner Expertise des sog. Globalen Nordens reproduziert sich formal jene neokoloniale Asymmetrie, die inhaltlich zur Disposition steht.

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