Abstract
An der Entwicklung der Literaturgattung des Kriminalromans maßgeblich beteiligt, bietet Honoré de Balzac in seinem Roman „Eine dunkle Geschichte“ nicht allein in literatur-, sondern auch in rechtswissenschaftlicher Hinsicht bemerkenswerte Besonderheiten: In seiner werkübergreifenden Absicht, die Gesellschaft des nachrevolutionären Frankreichs umfassend „physiognomisch“ zu erfassen, macht Balzac hierzu in der „ténébreuse affaire“ die Strafjustiz zu seinem wichtigsten „Vergrößerungsglas“. Ausgehend von einer inhaltlichen Zusammenfassung des Romans widmen sich die folgenden Überlegungen der Frage, inwieweit die literarische Darstellung des Strafverfahrens den zeitgenössischen strafprozessualen Vorschriften gerecht wird. Sie sollen einen exemplarischen Beitrag zur juristischen Detailanalyse des Kriminalromans bieten.

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