Abstract
Der Film Nürnberg verarbeitet den Nürnberger Hauptkriegsverbrecherprozess als popkulturelle Auseinandersetzung mit dem Gründungsmoment des modernen Völkerstrafrechts. Der Beitrag fragt, wie der Film Recht und Rechtsgeschichte darstellt und welche Veränderungen er an den historischen Abläufen vornimmt. Ausgangspunkt ist Douglas Kelleys Befund, dass die von ihm untersuchten Angeklagten keine psychisch abnormen Ausnahmefiguren gewesen seien, welchen der Film über seine psychologische Perspektive aufgreift, zugleich aber durch die Notwendigkeit filmischer Dramatisierung wieder relativiert. Kelleys Befund lässt sich retrospektiv im Lichte von Hannah Arendts später geprägten Formel der „Banalität des Bösen“ lesen.

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