Abstract
In diesem Jahr jährt sich ein eher unbekanntes Gesetz zum hundertsten Mal: Das „Gesetz zur Bewahrung der Jugend vor Schund- und Schmutzschriften“ (SchG) wur-de am 3. Dezember 1926 im deutschen Reichstag verabschiedet und trat am 18. Dezember in Kraft. Dieses nur sieben Paragraphen fassende Gesetz hatte das faktische Vertriebsverbot von insgesamt 108 Büchern, Zeitschriften und Schriftenreihen zur Folge. Ausgehend von den gesellschaftlichen und medialen Umbrüchen des späten 19. Jahrhunderts wird gezeigt, wie die massenhafte Verbreitung von Kolportage- und Unterhaltungsliteratur eine breite Abwehrbewegung hervorrief, die zum „Schundkampf“ gegen die neue Massenliteratur aufrief und die schließlich in gesetzgeberisches Handeln mündete (I). Danach wird das SchG erläutert und seine Wirkweise erklärt (II), bevor aus heutiger und zeitgenössischer Perspektive Kritik an demselben geäußert wird (III). Weiter soll die Spruchpraxis der eigens eingerichteten Prüfstellen aufgezeigt (IV) und exemplarisch an den Entscheidungen zu den Werken des Juristen und Schriftstellers Walter Serners verdeutlicht werden, wie die Prüfstellen ihre eigenen Kriterien unterliefen und letztlich offen wertend argumentierten (V). Der Aufsatz kommt zuletzt zu dem Ergebnis, dass das SchG und die Spruchpraxis nur vor dem Hintergrund der gesellschaftlichen und kulturellen Umstände zu verstehen sind, und ordnet die Rolle der Prüfstellen vor diesem ein.

Dieses Werk steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung 4.0 International.
Copyright (c) 2026 Recht und Literatur
